Reisevorbereitung und Visa

REISEVORBEREITUNG
Auf der Webseite unseres Schmetterling-Reisebüros finden Sie umfassende Infos und Links zu folgenden Themenbereichen:
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VISAINFORMATIONEN
Im folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für ausgewählte visumspflichtige Länger aufgeführt. Für die Beschaffung eines Visums sollten Sie ca. 4-6 Wochen einplanen, je nach Art des Visums. Die folgenden Richtlinien gelten für deutsche Staatsbürger! Für andere Staatsbürger können andere Vorschriften gelten.
ÄGYPTEN. Einreise auf Touristenvisum, das in Deutschland beantragt werden kann oder bei der Einreise gegen eine Gebühr von zur Zeit EUR 22,- ausgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss. Für kürzere touristische Aufenthalte ist für deutsche Staatsbürger eine Einreise auf Personalausweis möglich, in diesem Falle muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt und mit einem Passfoto versehen werden (selbst mitzubringen). Der Personalausweis muss bei Einreise noch mind. 3 Monate gültig sein.
Für längere Aufenthalte empfehlen wir, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten!
Webseite: Botschaft von Ägypten
ARGENTINIEN. Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen. Längere Aufenthalte: Sie können ausreisen, z.B. im Rahmen einer Schul-Exkursion nach Uruguay, und bekommen dann für weitere 90 Tage eine Einreisebewilligung. Dies ist mehrere Male möglich. Alternativ können Sie eine Verlängerung Ihres Touristenvisums in der Einwanderungsbehörde beantragen (kostet ca. 300 Peso), was allerdings mit Wartezeiten verbunden ist.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.
AUSTRALIEN. Für Sprachkurse, die länger als 3 Monate dauern, benötigen Sie ein Studentenvisum (Sie müssen einen Semi-Intensivkurs oder Intensivkurs buchen!), für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monate Sprachkursanteil) ein Touristenvisum. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten benötigen Sie lediglich das elektronische ETA-Visum, das wir Ihnen bei Flugbuchung über unser Flugreservierungssystem ausstellen können (alternativ das sogenannte "eVisitor": können Sie selbst über die Webseite der australischen Botschaft ausstellen lassen). Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein (Achtung: bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben).
Working Holiday Maker: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Maker-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 17 Wochen) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren (max. 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber). Für Praktikumsprogramme ist das Working Holiday daher die beste Option (bei längeren Praktika ist eine Einreise auf 416 special program-Visum möglich). Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreise auf Studentenvisum zusätzlich die offizielle australische Versicherung für Auslandsstudenten (OSHC) abschließen müssen (nähere Infos von DIREKT Sprachreisen).
Webseite: Botschaft von Australien
CHILE. Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen (Touristen erhalten bei Einreise eine Touristenkarte, die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss), für längere Aufenthalte Touristen- oder Studentenvisum. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass noch mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss.
CHINA (V.R.). Um in der Volksrepublik China einen Sprachkurs belegen zu können, benötigen Sie ein Touristen- oder Studentenvisum (Touristenvisum für max. 30 Tage, auf Antrag auch für max. 60 Tage; F-Visum für max. 90 Tage, auf Antrag auch für max. 180 Tage, ansonsten verlängerbar vor Ort bei Einrichtung eines Bankkontos mit einer "deposit" in Höhe von USD 100,-/Verlängerungstag; X-Visum für längere Studienaufenthalte). Sie erhalten alle zur Beantragung notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.
Für Hongkong benötigen Sie bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten kein Visum, für längere Aufenthalte ein Touristenvisum. Sie erhalten alle zur Beantragung notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten!
Webseite: Botschaft der V.R. China
CHINA (TAIWAN). Zur Einreise nach Taiwan benötigen Sie für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum, vorausgesetzt, es liegt ein gültiges Rückflugticket vor und die Einreise erfolgt über den Flughafen Chiang Kai Shek oder Kaohsiung International. Ansonsten benötigen Sie ein Visum (gültig für 60-90 Tage je nach Ausstellung, vor Ort auf bis zu 180 Tage verlängerbar). Sie erhalten alle zur Beantragung notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei (einmaliger) Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.
Deutschland hat mit Taiwan ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Taiwan reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten!
Webseite: Taipeh Vertretung in der B.R. Deutschland
COSTA RICA. Einreise für max. 90 Tage ohne Visum möglich (Sie erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis), ansonsten Touristenvisum. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques oder Bargeld im Gegenwert von mindestens 500,- USD abhängig von der Reisedauer). Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Da viele Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK. Zur Einreise benötigen Sie eine Touristenkarte. Diese kann bei der Einreise im Flugzeug oder bei Ankunft in der Dominikanischen Republik gekauft werden (kostet USD 10,-). Sie ist gültig für 15 Tage und vor Ort auf 90 Tage verlängerbar. Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Tagen eine Gebühr von 150,- Pesos bezahlt werden (ca. EUR 4,-, wird jedoch nicht immer eingefordert). Touristen- oder Studentenvisum für längere Aufenthalte erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass noch mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein sollte (deutsche Reisepässe mind. 3 Monate).
INDIEN. Einreise auf Touristenvisum für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten, je nach Konsulat bis zu einem Jahr (jeweils ab Zeitpunkt der Ausstellung). Reisepass muss bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein. Nach Ausreise aus Indien zweimonatige Einreisesperre. Meldepflicht bei Aufenthalten ab 6 Monaten.
Wir empfehlen, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten, v.a für längere Aufenthalte!
Webseite: Indische Botschaft
JAPAN. Sie bekommen am Flughafen bei Einreise in Japan ein Touristenvisum, mit dem Sie für max. drei Monate in Japan bleiben können. Das Visum kann um zusätzliche drei Monate verlängert werden. Bei längeren Sprachkursen muss ein Studentenvisum beantragt werden.
Deutschland hat mit Japan ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Japan reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten!
Webseite: Japanische Botschaft
KANADA. Aufenthalte bis 6 Monate sind ohne Visum möglich, längere Aufenthalte erfordern ein Studentenvisum. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Für Praktikumsprogramme müssen Sie ein Visum mit einem speziellen "work authorization attachment" beantragen, das Sie als Praktikant in Kanada ausweist. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein, wenn möglich noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus (fordern einige Fluggesellschaften).
Deutschland hat mit Kanada ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren für bis zu ein Jahr nach Kanada reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Webseite: Botschaft von Kanada
KOREA (REPUBLIK). Einreise ohne Visum für max. drei Monate möglich, Visum erforderlich für längere Aufenthalte (Touristenvisum bzw. working holiday-Visum für Kurse, die länger als 3 Monate dauern). Der Reisepass muss bis zur Ausreise aus Korea gültig sein.
Deutschland hat mit Korea ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Korea reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Webseite: Botschaft von Korea
KUBA. Einreise auf Touristenkarte für Aufenthalte von max. 30 Tagen (Verlängerung um weitere 30 Tage kann vor Ort in Kuba beantragt werden), für geplante längere Aufenthalte mit Touristenvisum. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss. Seit dem 01.05.10 ist zudem ein gültiger Auslandskrankenschutz für die Einreise nach Kuba zwingend erforderlich. Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung eines Visums die Visum Centrale einzuschalten (die Visum Centrale kann auch Touristenkarten ausstellen)!
Webseite: Botschaft Kuba
MEXIKO. Einreise für 30 Tage bzw. max. 3 Monate auf Touristenkarte, erhältlich bei der Botschaft, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang (bitte bei der Ausstellung auf genaue Aufenthaltsdauer achten; Touristenkarte ist vor Ort auf bis zu 6 Monate verlängerbar). Die Karte wird bei Grenzübertritt abgestempelt. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung ist bei Ausreise vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Für Praktikumsprogramme ist ein FM3-Visum zu beantragen. Die genauen Einreisebestimmungen sind recht kompliziert, nähere Infos erhalten Sie von DIREKT Sprachreisen bzw. der mexikanischen Botschaft.
Webseite: Botschaft Mexiko
NEUSEELAND. Bei Buchung eines Sprachkurses, der länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Studentenvisum, bei Aufenthalten, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monate Sprachkursanteil) ein Touristenvisum. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten benötigen Sie kein Visum, Sie erhalten bei der Einreise im Flugzeug eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Reisepass muss noch mind. 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Working Holiday Scheme: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Scheme-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 6 Monate) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mind. 2 Jahre gültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Teinahme an einem Sprachkurs in Neuseeland umfassend versichert sein müssen. Nähere Infos von DIREKT Sprachreisen.
Webseite: Botschaft von Neuseeland
PERU. Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen (vor Ort auf Antrag und gegen Gebühr verlängerbar auf bis zu 5 Monate), ansonsten Visum. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.
Webseite: Botschaft von Peru
RUSSLAND. Um in Russland einen Sprachkurs belegen zu können, benötigen Sie ein Visum (Touristenvisum für max. 4 Wochen, Geschäfts- bzw. Studentenvisum für längere Aufenthalte). Einladungsschreiben für Touristenvisa bzw. Studentenvisa (max. 3 Monate) fertigt unsere Partnersprachschule an, Einladungsschreiben für längere Aufenthalte das russische Innenministerium. Nach Ankunft in Russland muss die Sprachschule alle Kursteilnehmer beim Innenministerium registrieren (gegen Gebühr von EUR 30,-). Sie erhalten alle zur Beantragung des Visums notwendigen Unterlagen von DIREKT Sprachreisen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass noch mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss (bei deutschen Staatsbürgern reichen 3 Monate). Eine Ausreise ohne gültiges Visum ist nicht möglich (d.h. bei Verlust des Passes muss ein neuer Pass und vor Ort ein neues Visum beantragt werden). Visaverlängerungen für Teilnehmer auf Geschäfts-/Studentenvisum sind z.T. möglich, aber recht aufwendig.
Teilnehmer aus Schengen-Staaten (z..B. Deutschland), die ein Studentenvisum für Russland beantragen müssen und nicht mehr als 3 Monate im Land bleiben möchten, sind von der Visagebühr befreit, wenn Sie einen Sprachkurs bei unserer Partnerschule Liden & Denz in St. Petersburg oder Moskau belegen.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Visum Centrale einzuschalten!
Webseite: Botschaft von Russland
SÜDAFRIKA. Alle Reisende erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei Reisen von max. 90 Tagen Aufenthalt ist kein Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass noch mind. 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig und sein und noch mind. zwei freie Seiten haben muss, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Touristen- bzw. Studentenvisum für längere Aufenthalte (Touristenvisum bei max. 3 Monate Sprachkurs, Studentenvisum für längere Sprachkurse). Für Teilnehmer an Praktikums-/Volontariatsprogrammen ist ebenfalls kein Visum notwendig, wenn die Gesamtdauer des Programms 3 Monate nicht überschreitet. Ansonsten ist ein Studentenvisum notwendig. Bei Einreise erhalten Sie ein sog. "endorsement", das Sie zur Annahme von (unbezahlten) Tätigkeiten berechtigt.
Webseite: Botschaft Südafrikas
USA (OHNE F1-VISUM). Einreise im Rahmen des visa waiver-Programmes für max. 12 Wochen möglich (max. 90 Tage Aufenthalt) für Kurse mit weniger als 18 Wochenstunden bzw. Aufenthalte, die als primär touristisch (!) anzusehen sind (d.h. der Sprachkurs darf nicht der hauptsächliche Grund Ihrer Einreise sein).
Wichtig: der immigration officer am port of entry entscheidet über Ihre Einreise und es liegt in seinem Ermessen, Ihren Aufenthalt als primär touristisch oder bereits primär akademisch anzusehen. In jedem Falle sollten Sie dem immigration officer ein Bestätigungsschreiben der Sprachschule vorlegen können (visa waiver confimation). Beachten Sie bitte, dass aufgrund der uneindeutigen Interpretation des Begriffes "Wochenstunde" (45 Min., 50 Min., 60 Min.?) der Gesetzestext nicht eindeutig ist und daher jede Schule bzgl. der Ausstellung eines solchen Schreibens anders entscheidet. Die meisten Schulen stellen ein Bestätigungsschreiben nur für Teilzeitkurse mit 15 bzw. 16 Lektionen/Woche aus und empfehlen, vor Ort ein Upgrade auf max. 20 Lektionen/Woche vorzunehmen.
Sie benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben), der für die Zeit des Aufenthaltes in den USA gültig ist. Sofern Sie über einen solchen Pass verfügen und dieser vor dem 26.10.05 ausgestellt wurde, können Sie damit einreisen. Ansonsten fordert die US Immigration einen maschinenlesbaren Pass mit digitalem Photo, ab Oktober 2006 zusätzlich mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scan).
Biometrische Reisepässe wurden in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt. In diesen ist ein digitales Porträt gespeichert. Ab März 2007 sollen außerdem zwei Fingerabdrücke des Inhabers und später ein Scan der Iris mit aufgenommen werden.
Achtung: ab Januar 2009 benötigen alle USA-Reisende die elektronische ESTA-Genehmigung. Diese können Sie online über die Webseite der US-Botschaft beantragen. Die Ausstellung ist ab September 2010 kostenpflichtig (14 $). Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.usvisa-germany.com/germany/index.jsp.
USA (MIT F1-VISUM). Für Sprachkurse mit mehr als 18 Wochenstunden bzw. Aufenthalte, die von primär akademischer Natur sind (d.h. der Sprachkurs ist der hauptsächliche Grund Ihrer Einreise).
Wichtig: der „immigration officer“ am „port of entry“ entscheidet über Ihre Einreise und es liegt in seinem Ermessen, Ihren Aufenthalt als primär touristisch oder bereits primär akademisch anzusehen.
Sie benötigen das sogenannte F1-Visum (Studentenvisum), egal wie lange Sie vor Ort bleiben. Das Visum wird auf der Basis des sog. i-20 beantragt, ein Formular, das die Sprachschule erstellt. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen (inkl. i-20) von DIREKT Sprachreisen. Angaben zur Höhe der Visumsgebühr finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.visasystem-roskosmeier.de/index.php?lang=de.
Alle Sprachkursteilnehmer ab 14 Jahre müssen ihren Visumsantrag persönlich bei einer US-Botschaft bzw. einem Konsulat abgeben. In Deutschland gibt es in Frankfurt, München und Berlin ein US-Konsulat. Hierfür müssen Sie einen Termin telefonisch über den Live-Service der Botschaft oder online auf der Webseite der Botschaft vereinbaren. Zur Terminvereinbarung benötigen Sie die Barcode-Nummer des Formulars DS-160, die Sie nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten. Ferner benötigen Sie Ihre Reisepassnummer. Der Reisepass sollte noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
In der Regel ist ein Visa-Interview-Termin kurzfristig zu bekommen, frühestens jedoch 120 Tage vor Reiseantritt. Nach Abgabe des Antrages beträgt die Bearbeitungszeit durch die Botschaft in der Regel 6 Arbeitstage (inkl. Postversand).
Wichtig: Seit dem 01.09.2004 müssen alle Teilnehmer, die ein F1-Studentenvisum beantragen wollen, eine sog. SEVIS-Fee bezahlen (SEVIS ist das Computersystem, das zur Registrierung der Daten der Teilnehmer verwendet wird). Diese Gebühr ist mindestens 3 Arbeitstage VOR dem Interview-Termin per Kreditkarte zu bezahlen. Die SEVIS-Fee beträgt zur Zeit 200,- US Dollar. Bei Aufenthalten ab 12 Wochen Sprachkurs übernimmt DIREKT Sprachreisen die Kosten für die SEVIS-Fee.
Live-Service der US-Botschaft: Tel. 0900-1-850055, Mo.-Fr. 07:00-20:00 Uhr (1,86 €/Min.). Online-Anfragen bzw. Online-Terminvergabe (gegen 10,- US Dollar): www.usvisa-germany.com.
Abschließender wichtiger Hinweis: Sie dürfen frühestens 30 Tage vor Beginn des Sprachkurses in die Vereinigten Staaten einreisen. Nach Ende des Sprachkurses dürfen Sie sich noch max. 60 Tage in den USA aufhalten (sog. grace period).
Webseite: Botschaft der USA









