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Hier finden Sie spezielle Infos zu Bildungsurlaub in Baden-Württemberg.
 

Fokus:
Baden-Württemberg

5 Tage bezahlte Freistellung im Jahr für Arbeitnehmer aus dem Ländle!

DIREKT Sprachreisen ist am 20.08.2015 als Anbieter von Bildungsurlaub für das Bundesland Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt worden. Somit können Kunden aus Baden-Württemberg eine Sprachreise bzw. einen Online-Kurs als Bildungsurlaub absolvieren. Laut Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, an fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen. Der Anspruch von einem Kalenderjahr kann NICHT ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass 10-tägige bzw. 2-wöchige Sprachreisen NICHT möglich sind.

DIREKT Sprachreisen erfüllt die Voraussetzungen der §§ 9 und 10 BzG BW (vgl. Anerkennungsnachweis für das Bundesland Baden-Württemberg). Laut BzG BW muss die Bildungsmaßnahme durchschnittlich mindestens 6 Zeitstunden pro Tag (ohne Pausenzeiten) umfassen (= 30 Zeitstunden/Woche). Kombinationen von Sprachkurs und betreutem Selbststudium sind möglich.
Anerkennungsnachweis für das Bundesland Baden-Württemberg


Buchung eines Sprachkurses als Bildungsurlaub: Wie gehe ich vor?

  • Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten! Wir suchen gerne ein passendes Programm zusammen mit Ihnen aus.
  • Klären Sie ab, ob Ihr Arbeitgeber einen Berufsbezug verlangt. Wenn Sie die Fremdsprache, die Sie erlernen bzw. verbessern möchten, im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht verwenden, wird ein Bildungsurlaub in der Regel nicht unterstützt.
  • Legen Sie sich auf einen Termin fest und achten Sie darauf, dass während Ihrer geplanten Bildungsmaßnahme keine Feiertage im Zielland sind, da der Unterricht bei fast allen Sprachschulen an diesen Tagen ausfällt.
  • Reichen Sie Ihren Bildungsurlaubsantrag mindestens 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber ein: Melden Sie sich hierfür an, wir stellen Ihnen dann die Unterlagen zur Vorlage beim Arbeitgeber zusammen und mailen Ihnen diese zu.
  • Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag ablehnt, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung kostenlos stornieren. Wir können die kostenlose Stornierung immer nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn anbieten, planen Sie Ihren Bildungsurlaub daher rechtzeitig!


Ein Formular-Vordruck zur Beantragung Ihres Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber findet sich auf der Webseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe