AGB DIREKT Sprachreisen
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-m BGB und der Informationsvorschriften für Reiseveranstalter in den §§ 4-11 BGB-InfoV werden zwischen Ihnen als Reisenden/Anmelder und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren Online-Broschüren bzw. auf unserer Internetseite (www.direkt-sprachreisen.de) genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sowie dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich für 10 Tage an. Vor Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen elektronisch auf unserer Internetseite unsere vollständigen Reisebedingungen. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder unter der Bedingung zustande, dass Sie mit unseren Reisebedingungen einverstanden sind.
1.2. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reiseteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Überweisung der Anzahlung) annehmen können.
2. Zahlung und Sicherung des Reisepreises
2.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheines sind 10 % des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns nach einer Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadensersatz in Höhe der pauschalen Rücktrittskosten nach Ziffer 6 dieser Reisebedingungen. Der Reisepreis kann per Überweisung oder mit Kreditkarte (American Express, MasterCard, VISA) bezahlt werden.
2.2. Für den Fall der Insolvenz haben wir entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen. Der Reisende hat bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Online-Broschüren bzw. auf unserer Internetseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung, welche für uns bindend sind. Es gelten die von DIREKT Sprachreisen ausgeschriebenen Euro-Preise.
3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eine gesetzlich zulässige Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie jede erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir unverzüglich nach Kenntnis hiervon mit.
3.3. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
4. Preisänderungen
DIREKT Sprachreisen garantiert die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und verzichtet auf eine gesetzlich mögliche Preiserhöhung nach Vertragsabschluss.
5. Reiserücktritts-Versicherung / Reiseversicherungen
5.1. DIREKT Sprachreisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung und Reiseabbruchversicherung, die zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung abgeschlossen werden kann. Wenn Sie Ihre Reise aus wichtigem Grund nicht antreten können, übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen die anfallenden Stornokosten. Muss die Reise von Ihnen außerplanmäßig beendet werden übernimmt eine Reiseabbruchversicherung nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten nach deren Versicherungsbedingungen.
5.2. DIREKT Sprachreisen vermittelt weitere umfassende Reiseversicherungen, die ebenfalls zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung abgeschlossen werden können. Die ausführlichen Versicherungsbedingungen, eine Übersicht der Prämien für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie für weitere Reiseversicherungen finden Sie auf der Webseite von DIREKT Sprachreisen.
6. Rücktritt und Umbuchung
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Sprachreise / Pauschalreise / Rundreise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DIREKT Sprachreisen. Die Stornierung kann schriftlich, mündlich, per Fax oder e-mail erfolgen. DIREKT Sprachreisen berechnet im Falle einer Stornierung folgende pauschalierte Stornokosten pro Person vom Gesamtreisepreis:
für Sprachreisen/Pauschalreisen:
bis 40. Tag vor Reiseantritt: 10%
ab 39.-30. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 29.-20. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab 19.-10. Tag vor Reiseantritt: 40%
ab 09.-01. Tag vor Reiseantritt: 50%
am Abreisetag/bei Nichtantritt: 95%
für Trek-America-Rundreisen/ Academic Universities Program:
bis 57. Tag vor Reiseantritt: 10%
ab 56.-43. Tag vor Reiseantritt: 40%
ab 42.-29. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 28.-15. Tag vor Reiseantritt: 80%
ab 14.-01. Tag vor Reiseantritt: 85%
am Abreisetag/bei Nichtantritt: 95%
6.2. Der Nachweis eines geringeren oder keinen Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
6.3. Werden auf Ihren Wunsch bis zum 40. Tag (57. Tag bei Trek America/Academic Universities Program) vor Reisebeginn Umbuchungen auf eine andere Reise oder einen anderen Reisetermin vorgenommen, sind wir berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen. Spätere Umbuchungen berechnen wir wie einen Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
6.4. Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt, wie Krankheit, so werden wir uns um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Verhaltensbedingte Kündigung
Wird der Ablauf der Reise durch den Reisenden nachhaltig gestört, hat DIREKT Sprachreisen das Recht, nach erfolgloser Abmahnung den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Ebenso berechtigt grob vertragswidriges Verhalten wie Drogenkonsum DIREKT Sprachreisen zur fristlosen Kündigung des Reisevertrages. DIREKT Sprachreisen behält dann den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Durch die verhaltensbedingte Kündigung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
8. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisende nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns, der Reiseleitung oder dem Sekretariat der Sprachschule anzuzeigen. Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Der Reisende kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung bzw. das Sekretariat der Sprachschule entgegen. Sollten Sie diese nicht erreichen können, so hat der Reisende sich direkt an DIREKT Sprachreisen OHG, Römerstr. 46, 69115 Heidelberg, Telefon 06221/180844 , Fax 06221/180845 zu wenden.
8.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber DIREKT Sprachreisen nur an unserem Sitz in 69115 Heidelberg geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche nur dann nicht ausgeschlossen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
8.3. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
8.4. Eine Abtretung von Ansprüchen aus Anlass der Reise an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte in eigenem Namen.
9. Haftung des Veranstalters für Reisemängel und Haftungsbegrenzung
9.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, wie das Montréaler Übereinkommen zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
9.2. Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsbürger einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
10.3. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist grundsätzlich der Kunde alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittspauschalen nach Ziffer 6 dieser Reisebedingungen zu belasten.
11. Schwarze Liste im Luftverkehr
DIREKT Sprachreisen informiert den Reisenden vor Buchung der Reise über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, sofern der Flug bei DIREKT Sprachreisen gebucht wird. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt. Die von der Europäischen Kommission erstellte “Schwarze Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Webseite von DIREKT Sprachreisen abrufbar.
12. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Reisevertrages. Einzelheiten zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
13. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
13.2. Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen uns ist Heidelberg. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist unser Firmensitz. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz maßgebend.
Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt durch DIREKT Sprachreisen OHG.
Reiseveranstalter:
DIREKT Sprachreisen OHG
Römerstraße 46, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221-180844
Telefax: 06221-180845
E-mail: info(at)direkt-sprachreisen.de
Internet: www.direkt-sprachreisen.de
Persönlich haftende Gesellschafter: Matthias Waltner, Dipl.-Kfm.
Andreas van Leeuwen, M.A.
Handelsregister Mannheim HRA 332818
Stand: 20. Januar 2009







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