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Einreise & Visa

Einreisebestimmungen für die wichtigsten Zielländer in unserem Programm!

Im folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für ausgewählte visapflichtige Länder aufgeführt. Für die Beschaffung eines Visums sollten Sie ca. 4-6 Wochen einplanen, je nach Art des Visums. Die folgenden Richtlinien gelten für deutsche Staatsbürger!

Aktuelle Updates zu Einreisevorschriften und Need to Knows: Webseite des Auswärtigen Amtes.


Länderliste A - Z


Argentinien

Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen. Längere Aufenthalte: Sie können ausreisen, z.B. im Rahmen einer Schul-Exkursion nach Uruguay, und bekommen dann für weitere 90 Tage eine Einreisebewilligung. Dies ist mehrere Male möglich. Alternativ können Sie eine Verlängerung Ihres Touristenvisums in der Einwanderungsbehörde beantragen (kostet ca. 300 Peso), was allerdings mit Wartezeiten verbunden ist. Für die Verlängerung sind Sie selbst verantwortlich, die Sprachschule kann Ihnen aber Infos zur Vorgehensweise geben. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.


Australien

Für Sprachkurse, die länger als 3 Monate dauern, benötigen Sie ein Studentenvisum (Sie müssen einen Semi-Intensivkurs oder Intensivkurs buchen!), für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monate Sprachkursanteil) ein Touristenvisum. Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten benötigen Sie lediglich das elektronische ETA-Visum, das wir Ihnen bei Flugbuchung über unser Flugreservierungssystem ausstellen können (alternativ das sogenannte "eVisitor": können Sie selbst über die Webseite der australischen Botschaft ausstellen lassen). Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein (Achtung: bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben).
Working Holiday Maker: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Maker-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 17 Wochen) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren (max. 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber). Für Praktika/Volontariate ist das Working Holiday daher die beste Option (bei längeren Praktika ist eine Einreise auf 416 special program-Visum möglich). Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreise auf Studentenvisum zusätzlich die offizielle australische Versicherung für Auslandsstudenten (OSHC) abschließen müssen (nähere Infos von DIREKT Sprachreisen).

Webseite: Botschaft von Australien


China (V.R.)

Um in der Volksrepublik China einen Sprachkurs belegen zu können, benötigen Sie ein Visum:
- X2-Visum für Aufenthalte von max. 180 Tagen mit Sprachkurs
- X1-Visum für Aufenthalte ab 180 Tage mit Sprachkurs
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Schon bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie für den gesamten Aufenthalt nachweisen können, wo Sie wohnen werden (dies gilt auch für anschließende Rundreisen). Für Ihren Visumsantrag müssen Sie das für Sie zuständige Chinese Visa Application Service Center aufsuchen, um dort Ihre Fingerabdrücke abzugeben. Nach Ankunft in China müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle registrieren. Die Sprachschule wird Ihnen mitteilen, in welchem Distrikt die Registrierung erfolgen muss. 
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Agentur 1A Visum Service  einzuschalten! Falls Sie keinen Visadienstleister nutzen möchten, müssen Sie sich ausführlich beim Chinese Visa Application Service Center über das Antragsverfahren informieren. 

Webseite: Chinese Visa Application Centre


China (Taiwan)

Zur Einreise nach Taiwan benötigen Sie für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum, vorausgesetzt, es liegt ein gültiges Rückflugticket vor und die Einreise erfolgt über den Flughafen Chiang Kai Shek oder Kaohsiung International. Ansonsten benötigen Sie ein Visum (gültig für 60-90 Tage je nach Ausstellung, vor Ort auf bis zu 180 Tage verlängerbar. Für die Verlängerung sind Sie selbst verantwortlich, die Sprachschule kann Ihnen aber Infos zur Vorgehensweise geben). Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei (einmaliger) Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.
Deutschland hat mit Taiwan ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Taiwan reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen. 
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die VisumCentrale einzuschalten!

Webseite: Taipeh Vertretung in Deutschland


Costa Rica

Einreise für max. 90 Tage ohne Visum möglich (Sie erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis), ansonsten Touristenvisum. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques oder Bargeld im Gegenwert von mindestens 500,- USD abhängig von der Reisedauer). Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Da viele Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden.


Dominikanische Republik

Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger brauchen kein Visum. Die Einreise kann mit dem Reisepass erfolgen, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Für die Einreise in die Dominikanische Republik benötigt man eine Touristenkarte, die nach aktuellem Stand 30 Tage gültig ist. Sie ist entweder bereits im Flugticketpreis enthalten und wird mit dem Ticket mitgeliefert oder muss bei Ankunft in der Dominikanischen Republik am Flughafen für USD 10.- gekauft werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist bei der Ausreise am Flughafen eine progressive Gebühr zu zahlen. Außerdem ist bei Ausreise eine Flughafensteuer von USD 20.- zu zahlen. Die meisten Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits im Flugpreis enthalten.


Großbritannien

Einreise für deutsche Staatsbürger ohne Visum möglich für maximal 180 Tage, Visum erforderlich für längere Aufenthalte. Voraussetzung für die Einreise ist ein gültiger Reisepass, Personalausweise werden ab dem 01.10.2021 nicht mehr akzeptiert. 


Indien

Visum grundsätzlich erforderlich. Elektronisches Touristenvisum für Inhaber deutscher Reisepässe unter bestimmten Umständen möglich, vgl. Infos und Beantragung auf https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html (frühzeitige Beantragung wird empfohlen!). Elektronische Touristenvisa sind in der Regel für max. 60 Tage Aufenthalt gültig, normale Touristenvisa für max. 6 Monate. Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung eines regulären Touristenvisums die VisumCentrale einzuschalten!


Japan

Sie bekommen am Flughafen bei Einreise in Japan ein Touristenvisum, mit dem Sie für max. drei Monate in Japan bleiben können. Das Visum kann vor Ort um zusätzliche drei Monate verlängert werden (den Antrag müssen Sie persönlich stellen, Informationen hierzu erhalten Sie von der Sprachschule). Bei längeren Sprachkursen muss ein Studentenvisum beantragt werden.
Deutschland hat mit Japan ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Japan reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die VisumCentrale einzuschalten!

Webseite: Japanische Botschaft


Kanada

Aufenthalte bis 6 Monate sind ohne Visum möglich, längere Aufenthalte erfordern ein Studentenvisum. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein, wenn möglich noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus (fordern einige Fluggesellschaften).
Deutschland hat mit Kanada ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren für bis zu ein Jahr nach Kanada reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen. Praktikumsprogramme, die von Privatsprachschulen organisiert werden, sind grundsätzlich nur auf Working Holiday-Visum möglich.
Seit März 2016 muss bei Einreise als Tourist eine elektronische Einreisebewilligung (eTA) eingeholt werden. Die Bewilligung ist online einzuholen, kostet 7,- CAD (per Kreditkarte zu zahlen) und ist für 5 Jahre gültig. Starten Sie hier: http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp 

Webseite: Botschaft von Kanada


Korea (Republik)

Einreise ohne Visum für max. drei Monate möglich, Visum erforderlich für längere Aufenthalte (Touristenvisum bzw. working holiday-Visum für Kurse, die länger als 3 Monate dauern). Der Reisepass muss bis zur Ausreise aus Korea gültig sein.
Deutschland hat mit Korea ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Korea reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.


Mexiko

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte mit sich führen. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. EUR 20,-).
Für Praktikumsprogramme ist ein FM3-Visum zu beantragen. Die genauen Einreisebestimmungen erhalten Sie von der mexikanischen Botschaft.

Webseite: Botschaft Mexiko


Neuseeland

Ab 01.10.2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist ab 01.07.19 möglich. Bei Buchung eines Sprachkurses, der länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Studentenvisum, bei Aufenthalten, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monate Sprachkursanteil) ein Touristenvisum. Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. 

Working Holiday Scheme: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Scheme-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 6 Monate) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens 2 Jahre gültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Teilnahme an einem Sprachkurs in Neuseeland umfassend versichert sein müssen.

Webseite: Botschaft von Neuseeland


Peru

Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen (vor Ort auf Antrag und gegen Gebühr verlängerbar auf bis zu 5 Monate. Für die Verlängerung sind Sie selbst verantwortlich, die Sprachschule kann Ihnen aber Infos zur Vorgehensweise geben). Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein muss.

Webseite: Botschaft von Peru


Südafrika

Alle Reisenden erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei Reisen von max. 90 Tagen Aufenthalt ist kein Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss und noch mindestens zwei freie Seiten haben muss, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Studentenvisum für längere Aufenthalte ab 3 Monate. Für Teilnehmer an Praktikums-/Volontariatsprogrammen ist ebenfalls ein Studentenvisum notwendig, bei Einreise erhalten Sie ein sog. "endorsement", das Sie zur Annahme von (unbezahlten) Tätigkeiten berechtigt.

Webseite: Botschaft Südafrikas


USA (mit ESTA-Genehmigung)

Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise in die USA im Rahmen des visa waiver-Programmes für Aufenthalte von max. 90 Tagen mit der ESTA-Genehmigung für Sprachkurse mit weniger als 18 Schulstunden/Woche möglich. Der Sprachkurs darf dennoch nicht der hauptsächliche Grund für Ihre Einreise in die USA sein. Primär bleibt der Aufenthalt trotz Sprachkurs touristischer Natur.

Wichtig: der immigration officer am port of entry entscheidet über Ihre Einreise und es liegt in seinem Ermessen, Ihren Aufenthalt als primär touristisch oder bereits primär akademisch anzusehen. In jedem Falle sollten Sie dem immigration officer ein Bestätigungsschreiben der Sprachschule vorlegen können (visa waiver confimation). Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nicht eindeutigen Gesetzestextes der Begriff “Schulstunde“ (45, 50, 55 oder 60 Minuten) von den Sprachschulen unterschiedlich interpretiert wird und daher jede Sprachschule anders über die Ausstellung eines solchen Schreibens entscheidet.

Sie benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben), der noch mindestens 6 Monate über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. 

Falls Sie sich dazu entschließen, einen Sprachkurs mit weniger als 18 Schulstunden/Woche zu buchen und als Tourist einzureisen, müssen Sie die ESTA-Genehmigung über folgende Webseite einholen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/. Die ESTA-Gebühr beträgt 21 US Dollar.

Wichtig: Sollten Sie in den letzten 8 Jahren Länder wie Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, den Iran, den Irak, Sudan oder den Jemen besucht haben, müssen Sie trotz ESTA-Abkommen ein F1-Studentenvisum beantragen! 


USA (mit F1-Visum)

Für Sprachkurse mit mehr als 18 Wochenstunden bzw. Aufenthalte, die von primär akademischer Natur sind (d.h. der Sprachkurs ist der hauptsächliche Grund Ihrer Einreise).

Sie benötigen das sogenannte F1-Visum (Studentenvisum), egal wie lange Sie vor Ort bleiben. Es kostet USD 185,-. Das Visum wird auf der Basis des Formulars i-20 beantragt, welches von der Sprachschule nach Buchung der Sprachreise erstellt wird. Das Formular i-20 erhalten Sie ca. 2 Wochen nach Buchung der Sprachreise von DIREKT Sprachreisen.

Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: http://ustraveldocs.com/de

Wichtig: Seit dem 01.09.2004 müssen alle Teilnehmer, die ein F1-Studentenvisum beantragen wollen, eine sog. SEVIS-Fee bezahlen (siehe www.fmjfee.com). Über SEVIS wird das Formular i-20 erstellt. Die SEVIS fee in Höhe von USD 350,- ist mindestens 3 Arbeitstage VOR dem Interview-Termin per Kreditkarte zu bezahlen.

Abschließender wichtiger Hinweis: Sie dürfen frühestens 30 Tage vor Beginn des Sprachkurses in die Vereinigten Staaten einreisen. Nach Ende des Sprachkurses dürfen Sie sich noch max. 60 Tage in den USA aufhalten (sog. grace period).

Webseite: Botschaft der USA