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Hier finden Sie Details zum Thema Bildungsurlaub NRW und Sprachreisen.
 

Fokus: NRW

Bildungsurlaub für Sprachreisen und Online-Kurse

DIREKT Sprachreisen ist am 23.01.2013 als Anbieter von Bildungsurlaub für das Bundesland Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Detmold anerkannt worden. Somit können Kunden aus NRW eine Sprachreise bzw. einen Online-Kurs als Bildungsurlaub durchführen. Laut nordrhein-westfälischem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, an fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen (Ausnahmen sind in § 3 geregelt). Der Anspruch von einem Kalenderjahr kann ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass eine 10-tägige bzw. 2-wöchige Maßnahme gebucht werden kann.

Die von DIREKT Sprachreisen angebotenen Sprachreisen und Online-Sprachkurse erfüllen die Voraussetzungen des §1 AWbG des Bundeslandes NRW. Mehr Infos hierzu finden Sie in unserem Anerkennungsnachweis für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Laut §9 Absatz 1 Satz 4 muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein: die Bildungsveranstaltung (der Sprachkurs) muss mindestens 30 Lektionen/Woche à 45 Minuten umfassen.
Anerkennungsnachweis für das Bundesland Nordrhein-Westfalen


Besonderheit 500 km-Regel

Im Falle einer Sprachreise darf der Kursort maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt liegen (§9 Absatz 2 Satz 5). Bei der Berechnung zählt Luftlinie. Im Programm von DIREKT Sprachreisen kommen somit folgende Kursorte in Frage:

Brighton
Portsmouth
London
Cambridge
Oxford Wheatley
Paris 
Rouen
Annecy

Im Falle von Online-Kursen zählt der Sitz von DIREKT Sprachreisen, damit sind alle Sprachen im Portfolio von DIREKT Sprachreisen möglich. Für einige Zielsprachen haben wir auch für Bundesländer wie Niedersachsen eigene Bildungsurlaub-Anerkennungen.
Mehr Infos zu Online-Sprachkursen


Buchung eines Sprachkurses als Bildungsurlaub: Wie gehe ich vor?

  • Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten! Wir suchen gerne ein passendes Programm zusammen mit Ihnen aus.
  • Legen Sie sich auf einen Termin fest und achten Sie darauf, dass während Ihrer geplanten Bildungsmaßnahme keine Feiertage im Zielland sind, da der Unterricht bei fast allen Sprachschulen an diesen Tagen ausfällt.
  • Reichen Sie Ihren Bildungsurlaubsantrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber ein: Melden Sie sich hierfür an, wir stellen Ihnen dann die Unterlagen zur Vorlage beim Arbeitgeber zusammen und mailen Ihnen diese zu.
  • Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag ablehnt, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung kostenlos stornieren. Wir können die kostenlose Stornierung immer nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn anbieten, planen Sie Ihren Bildungsurlaub daher rechtzeitig!

Tipp: Informieren Sie sich, ob Sie für eine Förderung im Rahmen des Programmes "Bildungsscheck NRW" in Frage kommen. Mit dieser Förderung können Sie 50% der Kurskosten (max. 500 Euro) abdecken. Weitere Infos finden Sie hier